Konvergenzkriterien (Kriterien von Maastricht)
- (Photo: EU Commission)
Die im Maastrichter Vertrag festgelegten fünf Kriterien dienten und dienen als Eintrittsbedingungen für die im Januar 1999 begonnene Wirtschafts- und Währungsunion (WWU).
Voraussetzungen für die Teilnahme waren:
1) Das Verhältnis des öffentlichen Jahresdefizits (Neuverschuldung) zum Bruttoinlandsprodukt darf 3 % nicht überschreiten;
2) Das Verhältnis des öffentlichen Schuldenstands zum Bruttoinlandsprodukt darf 60 % nicht überschreiten;
3) Der Grad an Preisstabilität muss anhaltend hoch sein, und die während des letzten Jahres vor der Prüfung gemessene durchschnittliche Inflationsrate darf um nicht mehr als eineinhalb Prozentpunkte über der Inflationsrate der drei Mitgliedstaaten liegen, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben;
4) Der durchschnittliche langfristige Nominalzinssatz darf um nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem entsprechenden Satz in den drei Mitgliedstaaten liegen, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben;
5) Die im Rahmen des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems vorgesehenen normalen Bandbreiten müssen zumindest in den letzten zwei Jahren vor der Prüfung ohne starke Spannungen eingehalten worden sein.
Die Erfüllung der Konvergenzkriterien wird anhand von Berichten der Europäische Kommission und der Europäischen Zentralbank überprüft.
Die Konvergenzkriterien sollen gewährleisten, dass die wirtschaftliche Entwicklung innerhalb der WWU ausgewogen und ohne Spannungen zwischen den Mitgliedstaaten verläuft. Dabei müssen die das öffentliche Defizit und den öffentlichen Schuldenstand betreffenden Kriterien auch nach Inkrafttreten der dritten Phase der WWU (1. Januar 1999) weiter erfüllt sein.
Zu diesem Zweck wurde auf der Tagung des Europäischen Rates von Amsterdam im Juni 1997 ein Stabilitäts- und Wachstumspakt angenommen.
Links
http://www.europa-digital.de/a......ro/konvergenz.shtml#konvergenz
http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l25014.htm