Entscheidungen im Bereich Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

„Allgemeine Grundsätze“, „Richtlinien“ und „Gemeinsame Strategien“ werden in den europäischen Gipfeltreffen durch die jeweiligen Minister einstimmig entschieden. Manche verhindern ein Veto durch eine konstruktive Enthaltung.

“Gemeinsame Aktionen“, „gemeinsame Stellungnahmen“ und die Ernennung von besonderen Repräsentanten werden durch das Verfahren der qualifizierte n Mehrheit und durch die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten nach Art. 12 und 23 des EUV entschieden.

Die Zukunft

Die EU-Verfassung schlägt vor, dass „Entscheidungen“ als Begriff verwendet wird, um Entscheidungen im Bereich der Außenpolitik zu beschreiben.

Links

http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/r00001.htm