Eine EU-Rechtsvorschrift, die die Mitgliedstaaten innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel 18 Monate) in nationales Recht umsetzen müssen.
Kommt ein Mitgliedstaat dieser Pflicht nicht nach, gelangt die Richtlinie zur unmittelbaren Anwendung.
Säumige Mitgliedstaaten können vor dem Europäischer Gerichtshof verklagt werden, auch von ihren eigenen Bürgern.
Die Umsetzung der Richtlinien in innerstaatliche Rechtsvorschriften erfolgt normalerweise durch die jeweiligen Parlamente, oft aber auch durch die Regierungen mittels delegierter Rechtsakte.
Im EU-Recht wird zwischen Richtlinien und Verordnungen unterschieden.
Verordnungen sind unmittelbar anwendbar und entfalten mit ihrem Inkrafttreten verbindliche Wirkung, ohne die nationalen Parlamente zu durchlaufen.
Die Zukunft
Dem Verfassungsentwurf zufolge sollen die Richtlinien beibehalten und in EU-Rahmengesetze umbenannt werden.
Das Democracy-Forum hat vorgeschlagen, auf Richtlinien gänzlich zu verzichten und sie in nicht verbindliche Empfehlungen umzuwandeln.