Doppelte Mehrheit

Mit Blick auf ein erweitertes Europa wurden bereits verschiedene Lösungen zur Wahrung des gegenwärtig herrschenden Gleichgewichts zwischen großen und kleinen Staaten bei der Beschlussfassung im Ministerrat erwogen. Hätte man nach der Erweiterung am derzeitigen System der Stimmengewichtung im Ministerrat festgehalten, so hätte die Gefahr bestanden, dass eine qualifizierte Mehrheit der Stimmen nur eine Minderheit der Bevölkerung der Europäischen Union repräsentiert. Aus diesem Grund wünschten die bevölkerungsstärksten Mitgliedstaaten eine Neugewichtung der Stimmen oder ein System der doppelten Mehrheit, durch das gewährleistet würde, dass eine Mehrheit im Ministerrat nicht nur die Mehrheit der Mitgliedstaaten, sondern auch die Mehrheit der Bevölkerung der Union repräsentiert.

Dies wurde auch umgesetzt. Nach dem 1. Mai 2004 haben die großen Mitgliedsstaaten ihre Stimmen im Ministerrat von 10 auf 29 Stimmen verdreifacht, während die kleinen Staaten wie etwa Irland oder Dänemark ihre Stimmen nur von 3 auf 7 Stimmen erhöhen konnten.
Im Gegenzug haben sich die großen Mitgliedstaaten (Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien, Großbritannien) damit einverstanden erklärt, nach der Erweiterung auf ihr zweites Kommissionsmitglied zu verzichten, falls sie durch die Neugewichtung der Stimmen im Ministerrat begünstigt werden.

Es gibt noch eine „besonders qualifizierte Mehrheit“, nach der die qualifizierte Mehrheit auch mindestens 62 % der EU-Bevölkerung repräsentieren muss.

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Der Europäischer Konvent hat vorgeschlagen, dass eine qualifizierte Mehrheit im Ministerrat dann erreicht ist, wenn eine doppelte Mehrheit erreicht wird: Erstens muss die Mehrheit der Mitgliedstaaten zustimmen und zweitens muss diese Mehrheit mindestens 60 % der EU-Bevölkerung repräsentieren.
Diese Neuregelung tritt 2009 in Kraft.
Die drei bevölkerungsreichsten EU-Staaten zusammen werden dann eine Entscheidung gemeinsam verhindern können und de facto ein Vetorecht haben.

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http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/cig/g4000d.htm#d4