Frühwarnsystem

Der Europäischer Konvent schlägt ein „Frühwarnsystem" vor.
Dieser Mechanismus würde es den einzelstaatlichen Parlamenten ermöglichen, gegen einen Kommissionsvorschlag binnen sechs Wochen nach dessen Veröffentlichung Einspruch wegen Verstoßes gegen das Subsidiaritäts-Prinzip zu erheben. Dieses Prinzip besagt, dass die EU nicht tätig wird, wenn eine Aufgabe auf lokaler Ebene besser gelöst werden kann. In diesem Falle müsste die Europäische Kommission den Vorschlag überprüfen.