Solche Anreizmaßnahmen können in der EU mit qualifizierter Mehrheit im Ministerrat in Kombination mit dem Mitentscheidungsverfahren des Europäischen Parlaments getroffen werden (Art. 149 EG-Vertrag). Die Verträge sehen keine Harmonisierung des Bildungssystems der EU-Mitgliedstaaten vor.
Die Zukunft
In der EU-Verfassung ist die Bildungspolitik unter „Bereiche für unterstützende, koordinierende und ergänzende Maßnahmen aufgeführt.
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