Maastricht-Kriterien

European Central Bank (Photo: EU Commission)
Siehe auch Konvergenzkriterien.
Die wirtschaftlichen Kriterien mussten Staaten erfüllen, die an der Wirtschafts- und Währungsunion WWU teilnehmen wollten. Nach dem Vertrag von Maastricht werden diedie Konvergenzkriterien auch „Maastricht-Kriterien“ genannt.

1) Inflation: Die Europäische Zentralbank hat entschieden, dass die Inflation (=Preissteigerungsrate) in den Staaten, die den Euro als gemeinsame Währung haben (die so genannte Eurozone) zwischen 0 und 2 % liegen muss.
2) Verschuldung: Das Kriterium für die Mitgliedschaft in der Wirtschafts- und Währungsunion WWU ist eine gesamte öffentliche Verschuldung von höchstens 60 % des Bruttoinlandsprodukts oder eine Absenkung der Schulden in aktzeptabler Geschwindigkeit zu dieser Zielmarke hin.
Die jährliche Neuverschuldung darf höchstens 3 % des Bruttoinlandprodukts betragen. Dies ist in einem Protokoll und durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt verankert.

In den letzten Monaten hat Deutschland und Frankreich die 3 %-Grenze überschritten, was zu intensiven Diskussionen geführt hat. Diskutiert wird, ob es in wirtschaftlich schwierigen Zeiten (Rezession) nicht sinnvoll wäre, mehr Schulden zu machen, um damit die öffentlichen Ausgaben zu erhöhen und die Wirtschaft anzukurbeln.

Links

Siehe auch Wirtschafts- und Währungsunion WWU.

Linksammlung der Universität Mannheim zur WWU: http://www.uni-mannheim.de/users/ddz/edz/doku/euro.html