Europäische Menschenrechtskonvention

European Convention on Human Rights (initially signed in 1950) (Photo: European Commission)

Angeregt durch die UN-Menschenrechtserklärung, verabschiedete der Europarat die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Ferner wurde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg errichtet, der sich mit Fällen von Menschenrechtsverletzungen befasst.

1950 in Rom unterzeichnet, trat die Konvention 1953 in Kraft.

Die Bürger der Unterzeichnerstaaten können ihre eigenen Staaten verklagen, wenn sie die durch die Konvention gewährleisteten Menschenrechte verletzt glauben.

Alle EU-Mitglieder und Bewerberländer haben die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet, doch die EU-Organe sind noch nicht daran gebunden. Die EU als Ganzes gehört nicht zu den Unterzeichnern.

Die Zukunft

Die EU-Verfassung bietet der EU eine Rechtsgrundlage dafür, zusätzlich zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention beizutreten, indem die EU-Verfassung der EU Rechtspersönlichkeit verleiht. Auf die Zuständigkeit der Union gemäß Artikel 5 hat dies keine Auswirkungen.
Der Text begründet kein Primat der Menschenrechtskonvention.
Im Falle widerstreitender Auffassungen des Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg und des Europäischen Gerichtshofs hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs Vorrang.

Links

http://www.net-lexikon.de/Euro......-Menschenrechtskonvention.html
http://www.europa-digital.de/aktuell/fdw/grundrechte.shtml
Die Konvention im Wortlaut: http://www.uni-potsdam.de/u/mrz/coe/emrk/emrk-de.htm