Exekutive Rechtsakte
Entscheidungen der Europäischen Kommission, um die Bestimmungen eines Gesetzes aus- oder durchzuführen. Sie basieren auf den Europäischen Verträgen oder auf Rechtsvorschriften.Die Zukunft
Der Europäische Konvent hat eine neue Kategorie von Rechtsakten vorgeschlagen: „Delegierte Rechtsakte".
>Im Unterschied zu exekutiven Rechtsakten können bei „delegierten Rechtsakten“ die Gesetzgeber (Ministerrat und Europäischen Parlament) der Europäischen Kommission die Befugnis übertragen, bestimmte nicht wesentliche Vorschriften eines EU-Gesetzes oder Rahmengesetzes zu ergänzen oder zu ändern.
Damit wird von Fall zu Fall die Gesetzgebungskompetenz an die Europäischen Kommission delegiert.
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Siehe auch Delegierte Rechtsakte.