Tiergesundheit und Tierschutz

(Photo: www.rvc.ac.uk)
Das Wohlergehen der Tiere wurde erstmals in einer Erklärung zum Tierschutz erwähnt, die auf der Regierungskonferenz zur politischen Union (1991-1992) dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügt wurde. In dem Protokoll über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere des Amsterdamer Vertrags sind neue Vorschriften für das Vorgehen der Europäischen Union in diesem Bereich festgelegt worden. Darin wird amtlich anerkannt, dass Tiere fühlende Wesen sind, und werden die europäischen Organe verpflichtet, den Anforderungen auf dem Gebiet des Wohlergehens der Tiere bei der Ausarbeitung und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften Rechnung zu tragen. Die gemeinschaftlichen Tierschutzvorschriften zielen darauf ab, den Tieren vor allem in drei Bereichen, nämlich der Tierhaltung, der Beförderung und der Schlachtung, unnötiges Leiden zu ersparen. Dennoch hat der Binnenmarkt und die Aufgabe der Tierschutzkontrollen an den Grenzen zu einer Verschlechterung der Bedingungen bei Tiertransporten geführt.

Anmerkungen

Das Europäische Parlament hat die existierenden Regelungen, z. B. zu Tiertransporten, kritisiert.

Links

http://europa.eu.int/comm/food/animal/welfare/index_de.htm