Bundesstaat

The European Court of Justice in Luxembourg (Photo: Ssolbergj)

Ein Bundesstaat ist ein Staat, in dem sich die Gewalten zwischen der Bundesebene und der Provinz- bzw. regionalen Ebene aufteilen und die Provinzen, Bundesländer (wie in Deutschland) oder Regionen nicht über völlige Unabhängigkeit verfügen.
Die EU ist eine Mischform von Bundesstaat und Staatenbund.
Ihre Mitglieder haben den supranationalen EU-Organen die Kontrolle über große Bereiche des wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Lebens übertragen. In den Bereichen, in denen sie weiterhin über die ausschließliche Kompetenz zur Politikgestaltung verfügen, sind sie einander weiterhin gleichgestellt.

Anmerkungen

Die EU weist seit 1964 föderale Züge auf, wie der vom Europäischen Gerichtshof bestätigte Vorrang des EU-Rechts gegenüber entgegenstehendem nationalen Recht zeigt.
Aus dem Entwurf des Vertrages von Maastricht wurde das Wort „föderal" 1991 gestrichen, weil es als politisch brisant galt.
In der EU-Verfassung hieß es zunächst, dass die Union „nach föderalem Modus" bestimmte Zuständigkeiten wahrnimmt. Diese Formulierung wurde jedoch durch den Begriff „Gemeinschaftsmethode" ersetzt.
Mit jedem neuen EU-Vertrag wurden die supranationalen Politikbereiche stärker ausgeweitet.

Links

Siehe ausführlicher: Föderalismus.

http://www.bpb.de/popup_lemmata.html?guid=2H6AWJ