Ernennung von speziellen Repräsentanten (GASP)

(Photo: EU Commission)
Im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik GASP kann die EU besondere Repräsentanten für bestimmte Politikfelder benennen. Nach dem Vertrag von Nizza benötigen diese eine qualifizierte Mehrheit (Art. 23 EUV).