Ernennung von speziellen Repräsentanten (GASP)
- (Photo: EU Commission)
Im Bereich der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik GASP kann die EU besondere Repräsentanten für bestimmte Politikfelder benennen. Nach dem
Vertrag von Nizza benötigen diese eine
qualifizierte Mehrheit (Art. 23 EUV).