Ernennung von speziellen Repräsentanten (GASP)
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- (Photo: EU Commission)
Im Bereich der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik GASP kann die EU besondere Repräsentanten für bestimmte Politikfelder benennen. Nach dem
Vertrag von Nizza benötigen diese eine
qualifizierte Mehrheit (Art. 23 EUV).
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