Harmonisierung

The European Parliament (Photo: corporate.computershare.com/uk/Forefront_News)
Zur Vermeidung von Störungen im Gemeinsamen Markt werden so genannte Harmonisierungsmaßnahmen getroffen. Sie beseitigen unterschiedliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Der Ministerrat erlässt im allgemeinen die Rechtsangleichungsvorschriften als Richtlinien.
Vor 1987 konnten Harmonisierungsmaßnahmen im Ministerrat nur einstimmig entschieden werden. Heute werden die meisten Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit getroffen.

Die Zukunft

Die EU-Verfassung sieht die Möglichkeit vor, mit qualifizierter Mehrheit EU-Gesetze in sensiblen Bereichen zu harmonisieren, wenn der Europäische Rat einstimmig zustimmt.

Jedoch gibt es Ausnahmebereiche wie etwa Kultur und Bildung, die in Artikel 1.16 der Verfassung aufgelistet sind. Hier sind direkte Harmonisierungen nicht möglich.