Initiativrecht

EU Commission (Photo: www1.american.edu/dlublin/travel/brussels1.html)
Die Europäische Kommission hat das alleinige und exklusive Recht, Vorschläge für EU-Rechtsakte zu machen und damit ein Gesetzgebungsverfahren zu initiieren. Dieses Recht ist in parlamentarischen Demokratien normalerweise bei der Regierung und dem Parlament verankert. Diese Macht der Kommission, zumal sie nicht gewählt ist, wird daher kritisiert.

Der Ministerrat und das Europäische Parlament können die Europäische Kommission zwar auffordern, ein neues Gesetz einzubringen, diese ist aber an die Aufforderung nicht gebunden.

Die Europäische Kommission kann auch festlegen, welche Art der Rechtsvorschrift ihr Vorschlag sein soll (zum Beispiel eine verbindliche Verordnung oder eine nicht-verbindliche Empfehlung).

Anmerkungen

Kritiker meinen: Falls dieses System Vorteile hat, warum haben dann die Mitgliedsstaaten ihren Parlamenten bislang nicht das Initiativrecht entzogen und Verwaltungsbeamten übertragen?

Hintergrund des alleinigen Initiativrechts der Europäischen Kommission ist, dass hierdurch eine starke supranationale Institution gefördert werden soll, die die europäische Integration noch stärker voranbringen soll. Insofern ist von EU-Institutionen hier wenig Veränderungsbedarf zu erwarten.

Ein weiterer Hintergrund ist, dass die Kommission als „Hüterin der Verträge“ das Gemeinwohl verkörpert und alle Mitgliedsstaaten, auch die kleineren, bei der Gesetzgebung berücksichtigt werden. Viele kleinere Staaten betrachten die Europäische Kommission als ihren Verbündeten und unterstützen daher eine starke Kommission mit alleinigem Initiativrecht.

Die Zukunft

Die EU-Verfassung sieht auch weiterhin das alleinige Initiativrecht der Kommission vor. In den Bereichen Außenpolitik sowie Justiz- und Innenpolitik sollen jedoch andere Regeln gelten.

Im Bereich Justiz und Inneres können 25% der Mitgliedsstaaten einen Gesetzesvorschlag einbringen.

Im Bereich der Außenpolitik wird vorgeschlagen, dass die Mehrheit der Minister über Vorschläge des EU-Außenministers – der zugleich Vizepräsident der Europäischen Kommission sein soll – entscheiden soll.

Die EU-Verfassung sieht auch ein EU-Bürgerbegehren vor. Dies beinhaltet ein Initiativrecht für die Bürgerinnen und Bürger.