- Es meinte, dass der Deutsche Bundestag endgültig über die Abschaffung der D-Mark im Zuge der Einführung des Euros abstimmen sollte.
- Es meinte, dass die Grundprinzipien der Demokratie gewahrt bleiben müsse und daher die nationalen Parlamente - für Deutschland der Bundestag - und nicht andere Institutionen über die Kompetenzverteilung (siehe Zuständigkeiten) zwischen der EU und den Mitgliedsstaaten entscheiden müsse.
- Das Gericht charakterisierte die EU als Zusammenschluss von Staaten (Staatenbund) und nicht als föderalen Staat (Bundesstaat) wie Deutschland.
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