Einige nationale Parlamente haben zur Informationsgewinnung eine ständige Vertretung in Brüssel.
Bis auf einige Ausnahmen haben die nationalen Parlamente bisher keine signifikante Rolle im europäischen Integrationsprozess gespielt.
Kürzlich wurde ein gemeinsames Sekretariat der nationalen Parlamente in Brüssel eingerichtet, das von dem Dänen Morten Knudsen geleitet wird.
Die Zukunft
Der Europäische Konvent schlägt ein „Alarm“-System vor, das nationalen Parlamenten die Möglichkeit gibt, Vorschlägen der Europäische Kommission innerhalb von 6 Wochen nach der Veröffentlichung zu widersprechen, sofern diese nicht dem Subsidiaritätsprinzip entsprechen. D.h., wenn etwas besser auf nationaler Ebene erreicht werden kann, sollte die EU nicht eingreifen. Das Europäische Parlament, der Ministerrat und die Europäische Kommission sollten diese so genannte „durchdachte Meinung“ berücksichtigen. Nur wenn 1/3 der nationalen Parlamente diese „durchdachte Meinung“ einreichen, muss die Europäische Kommission ihren Vorschlag überarbeiten.
Bei Verletzung des Subsidiaritätsprinzips können die Regierungen der Mitgliedstaaten im Namen ihres nationalen Parlaments den Fall vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Die Parlamente können nicht selbst den Europäischen Gerichtshof anrufen.
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