Ende 2000 verabschiedete der Ministerrat eine Regelung zu Eurodac. Dies ist ein System, mit dem Fingerabdrücke von Asylbewerbern und illegalen Einwanderern europaweit verglichen werden sollen. Seit dem 15. Januar 2003 ist Eurodac in den EU-Staaten in Betrieb.
Im Februar 2003 wurde eine neue Regelung verabschiedet, die das so genannte Dubliner Abkommen ersetzt. Der erste EU-Staat, in dem ein Asylantrag gestellt wird, handelt nun im Namen aller Mitgliedsstaaten. Diese Regelung wurde kritisiert, da sie gegen die entsprechenden UN-Konventionen verstoße.
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http://www.europa.eu.int/scadplus/leg/de/s17000.htm#ASILE http://www.europa-digital.de/aktuell/fdw/eurodac.shtml