Passerelle

Treaty of Maastricht (Photo: European Commission)
Wörtlich übersetzt (aus dem französischen) „kleiner Durchgang“.
Es beschreibt die Möglichkeit, einen Politikbereich oder Teile davon vom zwischenstaatlichen dritten Pfeiler der EU in den supranationalen ersten Pfeiler der Europäischen Gemeinschaften zu verschieben.
Er wird auch verwendet, um Änderungen der Abstimmungsregeln im Ministerrat zu bezeichnen.

Diese Änderungen können nur einstimmig von den Regierungen beschlossen werden, ausgeschlossen sind jedoch Vertragsänderungen oder – zusätze, welche die Zustimmung der nationalen Parlamente oder der Bevölkerung in einer Volksabstimmung benötigen.

Die Zukunft

Die EU-Verfassung sieht in Art. I-24.4 zwei Passerelles vor.