Ein Staat ist souverän, wenn er seine Geschicke selbst lenken und Abkommen mit anderen Staaten schließen kann.
Ursprünglich als Kooperationsverband souveräner Nationalstaaten gegründet, hat die EU die nationalen Befugnisse (Zuständigkeiten) zunehmend eingeschränkt.
Im Gegensatz zu anderen internationalen Organisationen verfügt die EU über unmittelbare Rechtsetzungsbefugnisse.
Letztendlich entscheidet der EU-Gerichtshof darüber, inwieweit die nationale Souveränität eingegrenzt werden kann. Somit verfügen die Mitgliedstaaten nicht mehr über uneingeschränkte Souveränität.
Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass ein Land spürbaren Einfluss auf die EU insgesamt gewinnen kann, indem es sich die formale Souveränität in gewissem Maße mit anderen Staaten teilt.
Andere halten dagegen, dass ein Land an Einfluss verlieren und Demokratieverluste erleiden kann, wenn es eine Teilung der Hoheitsgewalt in Bereichen akzeptiert, in denen es allein zurecht kommen würde.
Die Zukunft
Einem Vorschlag des Konvents zufolge kann ein Mitgliedstaat seine volle Souveränität wiedererlangen, indem er nach zweijähriger Mitteilungsfrist aus der EU austritt. In solchen Fällen können die Staaten statt dessen auch ein a Partnerschaftsabkommen schließen. Dabei besteht allerdings die Gefahr, dass der betreffende Staat ein Großteil der Beschlüsse der EU-Mitglieder einfach unverändert übernimmt. Da dies keine wirkliche Souveränität ist, werden auch die Begriffe „formale" und „echte" Souveränität verwendet.
Links
Siehe auch Föderalismus und Staatenbund.