Abgeordnetenstatut

(Photo: European Commission)
Gegenwärtig werden die Mitglieder des EUParlaments von den nationalen Regierungen bezahlt, und zwar auf der gleichen Grundlage wie die Abgeordneten der jeweiligen nationalen Parlamente. Auch die Besteuerung erfolgt auf der nationalen Ebene. Daraus resultieren große Unterschiede zwischen den Abgeordneten. Im Zuge der großen Erweiterung wird dieses Problem nochmals verschärft (so verdient etwa ein italienischer Abgeordneter des EU-Parlaments etwa 12.000 Euro pro Monat, ein ungarischer MdEP hingegen verdient etwa 800 Euro). Derzeit steht ein Reformvorschlag zur Diskussion, derzufolge den MdEPs eine einheitliche Bezahlung zusteht, nämlich ca. 9.000 Euro pro Monat. Darüber hinaus würde ihre Besteuerung einer niedrigen EU-Gemeinschaftssteuer unterliegen. Nicht zuletzt schlägt die Reform vor, keine Reisekostenpauschalen zu zahlen, sondern lediglich tatsächlich entstandene Reisekosten zu erstatten. Am 26. Januar 2004 wurde diese Reform von Deutschland, Schweden, Österreich und Frankreich blockiert. Anmerkungen Der Nizza-Vertrag führte qualifizierte Mehrheitsentscheidungen im Rat für das Abgeordnetenstatut ein (Article 190.5 EGV).