Streiks
- Dockers demonstrate in Brussels (Photo: EUobserver.com)
Streiks und Aussperrungen, Arbeitsrecht und Lohnpolitik sind derzeit keine Gegenstände, die durch EU-Kompetenzen geregelt werden können und werden durch Einzelstaatliche Gesetze geregelt. Restriktionen aufgrund EU-Recht bestehen jedoch durch ein Urteil des
EuGHt, der entschieden hat, dass Streiks den die Freiheit des grenzüberschreitenden Warenverkehr nicht behindern dürfen. Das Streikrecht ist darüber hinaus generell garantiert im Rahmen der
Grundrechtscharta .
Die Zukunft
Die Grundrechtscharta wird von der
EU-Verfassung als bindendes EU-Recht vorgeschlagen.
Links
Siehe auch
Sozialpolitik.