Sozialpolitik
- Dockers demonstrating in Brussels (Photo: EUobserver.com)
Allgemeiner Ausdruck für die Kapitel der Gemeinschaftsverträge, die sich auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen beziehen (Beschäftigung, Arbeitsrecht, Arbeitsbedingungen, soziale und Beschäftigungssicherung).
Ziele der Gemeinschaft in der Sozialpolitik sind die Beschäftigungsförderung, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die soziale Sicherung, die Unterstützung des Dialogs zwischen den Sozialpartnern und das Verhindern von sozialer Isolierung. Die EU kann die Mitgliedsstaaten unterstützen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und diese Unterstützen.
Die zu Grunde liegende Idee ist, gemeinsame Mindeststandards zu etablieren, um Sozialdumping zu vermeiden. Gegenargument ist, dass die sozialen Standards, wenn sie zu hoch seien, die Beschäftigungsituation in den ärmeren Ländern verschlechtern könnte.
Entscheidungen in diesem Politikbereich müssen durch
Einstimmigkeit oder durch
qualifizierte Mehrheit getroffen werden. Bei Verhandlungen von Gewerkschaften und Arbeitgebern auf nationaler Ebene kann die EU lediglich die Kooperation fördern und die Handlungen der Mitgliedsstaaten koordinieren. Die Koordination im Bereich sozialer Ausgrenzung und in der Rentenpolitik kann Gegenstand der sogenannten
Offenen Koordinationsmethode
Die Zukunft
Organisationsfreiheit, Streikrecht und Aussperrungsrecht gehören nicht zu den Aufgaben der Union ('
Kompetenzen'), sind aber durch die
Sozialcharta geschützt, die Teil der
EU-Verfassung ist. Der
EuGH hat entschieden, dass Streiks den grenzüberschreitenden Warenverkehr nicht hindern können.
Der
Verfassungskonvent hat vorgeschlagen, dass der Umfang der Gegenstände der Sozialpolitik durch qualifizierte Mehrheit beschlossen werden können außer im Bereich der sozialen Sicherung. Die EU-Verfassung schlägt vor, dass Teile der Sozial- und Gesundheitspolitik in die
Bereiche mit geteilten Zuständigkeiten fallen sollen – In diesen Fällen würde die EU-Gesetzgebung die bestehenden Gesetze der Mitgliedsländer ersetzen (Art. I-13).
Links
Siehe auch
Offenen Koordinationsmethode und
Streik.