Das Subsidiaritätsprinzip ist eigentlich ein Grundsatz der katholischen Sozialordnung, nach dem die Gesellschaft keine Aufgaben übernehmen soll, die die Familie selbst lösen kann.
Der Vertrag von Maastricht enthält ein gesondertes Protokoll zur Subsidiarität, dem zufolge die EU nicht tätig werden soll, wenn ein Ziel auf lokaler (dezentraler) Ebene besser erreicht werden kann. Dieser Grundsatz gilt in den Bereichen, in denen der EU keine ausschließliche Zuständigkeit verliehen wurde.
Gegenwärtig entscheiden die EU-Kommission in Brüssel und die Verträge darüber, wer gesetzgeberisch tätig wird. Das Monopol auf die Vorlage von Legislativvorschlägen schließt auch die Befugnis ein, über die Rechtsgrundlage für die Ausübung von Zuständigkeiten zu entscheiden, d. h. die Wahl zwischen verbindlichen Rechtsvorschriften und freiwilliger Koordinierung zu treffen.
Die diesbezügliche Entscheidung der EU-Kommission kann nur durch einen einstimmigen Beschluss des Rates abgeändert werden.
Demzufolge ist die Zentralisierung die Regel.
Die Zukunft
Laut Art. I-9 des Verfassungsentwurfs zählt die Subsidiarität zu den „Grundprinzipien".
Es gab starke Bestrebungen zur Einführung echter Subsidiarität, doch die Befürworter der Dezentralisierung konnten sich letztlich nicht gegen jene Stimmen durchsetzen, die eine stärkere Integration forderten und die Rückübertragung von Befugnissen (Zuständigkeiten) an die Mitgliedstaaten ablehnten.
Daher schlägt der Konvent zur Zukunft Europas vor, mehr anstatt weniger Befugnisse (Zuständigkeiten) an die EU zu übertragen.
Allerdings ist ein „Alarmsystem" in der Form vorgesehen, dass die nationalen Parlamente binnen sechs Wochen nach Veröffentlichung eines Gesetzgebungsvorschlags der EU-Kommission Einspruch erheben können, wenn dieser Vorschlag ihres Erachtens nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. Wenn mindestens ein Drittel der Parlamente innerhalb dieser Frist reagiert, muss die Kommission ihren Vorschlag überprüfen – sie ist jedoch nicht verpflichtet, ihn zu ändern oder zurückzuziehen.
Das “Democracy-Forum” im Konvent hat vorgeschlagen, den jährlichen Rechtskatalog der EU ebenso wie die Rechtsgrundlagen für EU-Maßnahmen von den nationalen Parlamenten bestätigen zu lassen, um die Subsidiarität auf partizipatorischer – anstatt hierarchischer - Grundlage zu verwirklichen.
Links
Siehe auch den Bericht der Arbeitsgruppe "Subsidiarity" des Konvents: http://european-Convention.eu.......er.asp?lang=EN&Content=WGI