Sommerhäuser und Zweitwohnsitze
- (Photo: Lisbeth Kirk)
Dänemark besitzt eine Ausnahmeregelung (Derogation) im Rahmen der EU-Verträge, die es erlaubt, Ausländern den Erwerb von Sommerhäusern und Zweitwohnungen zu verbieten, sofern sie ihren ständigen Wohnsitz nicht in Dänemark haben.
Als Österreich, Schweden und Finnland der EU beitraten, bestand in diesen Ländern zunächst eine fünfjährige Übergangsfrist . Seit dem 1. Januar 2000 ist der Kauf von Wohnraum in diesen drei Ländern uneingeschränkt möglich.
Unter den Staaten, die am 1. Mai 2004 beitraten, besitzt lediglich Malta eine permanente Ausnahmeregelung. Hier ist der Erwerb von Wohnraum für EU-Bürger nur möglich, wenn diese zuvor fünf Jahre lang ihren Hauptwohnsitz auf Malta hatten. Für alle anderen Länder gelten nur Übergangsfristen unterschiedlicher Dauer.