Aussetzung von Rechten
Die Rechte eines EU-Mitgliedsstaates, an Entscheidungen mitzuwirken, können ihm von den anderen Mitgliedsstaaten nach den Regeln der Verträge aberkannt werden, wenn die anderen Staaten zu dem Schluss kommen, dass die
Menschenrechte dort verletzt werden.
Links
Siehe auch
Sanktionen und
Österreich.