Aussetzung von Rechten

Die Rechte eines EU-Mitgliedsstaates, an Entscheidungen mitzuwirken, können ihm von den anderen Mitgliedsstaaten nach den Regeln der Verträge aberkannt werden, wenn die anderen Staaten zu dem Schluss kommen, dass die Menschenrechte dort verletzt werden. Links Siehe auch Sanktionen und Österreich.