Abstimmungen in der Europäischen Kommission
- (Photo: Notat)
Abstimmungen in der Europäischen Kommission bedürfen der absoluten Mehrheit der Kommissionsmitglieder, bis zum Mai 2004 also mindestens also 11 von 20 Kommissaren.
Bis zur Ost-Erweiterung stellte jeder Mitgliedsstaat mindestens ein, Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Spanien und Italien jeweils zwei Kommissare.
Die Zukunft
Der
EU-Verfassungsentwurf sieht vor, dass nach der
Erweiterung, durch die 10 neue Staaten der EU beitreten, bis 2009 zunächst jeder Mitgliedsstaat ein voll berechtigtes Kommissionsmitglied stellt. Danach wird die Anzahl der Kommissionsmitglieder reduziert, wobei die Kommission dann nach einem Rotationsprinzip jeweils 15 stimmberechtigte Mitglieder und 10 sog. 'Beobachter' umfasst, die nicht stimmberechtigt sind. Eine Mehrheit in Abstimmungen wird dann dadurch erreicht, dass die Stimmen die einfache Mehrheit der Staaten umfassen müssen, die zugleich jedoch 60 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU darstellen müssen.
Viele der kleineren Mitgliedsstaaten lehnen diesen Vorschlag ab.