Arbeitszeit
- Working time is limited to 48 hours a week, although there are some exceptions (Photo: Notat)
Die maximale wöchentliche Arbeitszeit ist innerhalb der EU - bis auf wenige Ausnahmeregelungen - auf 48 Stunden begrenzt.
Diese Regelung wurde 1993 für die gesamte Europäische Union durch qualifizierte Mehrheit getroffen. Ermächtigungsgrundlage hierfür sind Regelungen, die im Rahmen der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) aufgestellt wurden.
Anmerkungen
Im Zusammenhang mit diesen Regelungen existieren auch Richtlinien, die die Teilzeitarbeit betreffen.
Links
http://www.europa.eu.int/pol/socio/index_en.htm