Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

In der EU gilt ein Verbot der Diskriminierung. Auf der Ebene der gesamten EU wurden Rassismus und Fremdenfeindlichkeit erstmals 1986 in einer “Gemeinsamen Erklärung” der EU-Institutionen geächtet. Mittlerweile ist dieses Prinzip Teil des EG-Vertrages (Art. 13 EGV). Diese Vertragsergänzung wurde im Vertrag von Nizza vorgenommen. Anmerkungen Die EU betreibt eine Agentur in Wien. Diese hat die Aufgabe, das Ausmaß von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in den EU-Mitgliedsstaaten zu dokumentieren und zu schätzen. Links http://europa.eu.int/public-se......ns/social_issues/racism_en.htm http://www.eumc.eu.int/eumc/index.php