Die EU muss die nationalen Identitäten der Mitgliedstaaten respektieren, umgekehrt müssen die Mitgliedstaaten die Entscheidungen der EU ebenso respektieren.
Konflikte zwischen einem Mitgliedstaat und der EU werden durch die Institutionen der EU bearbeitet – insbesondere durch den Europäischen Gerichtshof.
Die Zukunft
Die EU-Verfassung sieht vor, dass Mitgliedstaaten aus der EU mit einer zweijährigen Frist wieder austreten können.
Links
Übersichten:
http://www.europa.eu.int/abc/index_de.htm#
http://www.europa-digital.de/laender/
Links zu den Regierungs-Websites der Mitgliedstaaten (meist auf englisch):
Belgien: http://www.belgium.fgov.be
Deutschland: http://www.bundesregierung.de
Estland: http://www.riik.ee/et/
Finnland: http://www.valtioneuvosto.fi
Frankreich: http://www.premier-ministre.gouv.fr
Griechenland: http://www.government.gr
Großbritannien: http://www.gov.uk
Italien: http://palazzochigi.it
Lettland: http://www.am.gov.lv/lv/
Luxemburg: http://www.gouvernement.lu
Niederlande: http://www.regering.nl
Österreich: http://www.austria.gv.at
Polen: http://www.kprm.gov.pl/
Portugal: http://www.portugal.gov.pt
Slowenien: http://www.sigov.si/vrs/ang/index- ang.html
Slowakei: http://www.vlada.gov.sk/english/
Spanien: http://www.la-moncloa.es
Schweden: http://www.regeringen.se
Tschechische Republik: http://www.czech.cz/