Gemeinschaftlicher Besitzstand - Acquis communautaire

(Photo: European Commission)

Der gesamte Rechtsbestand der EU, der auch von allen neuen Mitgliedstaaten übernommen werden musste. Er umfasst rund 97.000 Seiten im Amtsblatt.
Der vollständige Acquis lässt sich nur schwer abgrenzen. Etwa 15 000 Rechtstexte sind in Celex enthalten. Zum Acquis gehören alle Verträge, alle geltenden Rechtsvorschriften und Gerichtshofurteile, alle Arten von Entscheidungen im Bereich des zweiten (Außen- und Sicherheitspolitik) und des dritten (Justiz und Inneres) Pfeilers der EU sowie das "Soft law".

Weitere Bestandteile des gemeinschaftlichen Besitzstands sind der Vorrang des Gemeinschaftsrechts und andere Grundsätze, die der Europäische Gerichtshof zum Teil durch seine Rechtsprechung fortentwickelt hat. Außerdem sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, künftige Mehrheitsentscheidungen und Urteile des Europäischen Gerichtshofs anzuerkennen.
Bei Erweiterungen spielt der Besitzstand eine besondere Rolle, da seine vollständige Übernahme Voraussetzung für den Beitritt ist. Dem dänischen Parlament wurde mitgeteilt, dass ungefähr 26.000 Dokumente zur Übernahme an die damaligen Beitrittskandidaten in Mittel- und Osteuropa übersandt wurden.
Der Grundgedanke des Acquis ist wichtig für das Verständnis der EU und des Erweiterungs- und Verfassungsprozesses.

Die Zukunft

Dieser Grundsatz wurde inzwischen in den vorgeschlagenen Artikel 9 Absatz 1 der EU-Verfassung aufgenommen.

Weiterführender Link

http://www.europa-digital.de/aktuell/fdw/acquis.shtml