Ziel dieser Politik ist, die Gesundheit und die Sicherheit der Verbraucher zu schützen, ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen zu verteidigen und ihr Recht auf Information auszubauen.
Maßnahmen zur Angleichung der Verbraucherschutzpolitiken der Mitgliedsstaaten werden durch den Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit und im Europäischen Parlament im Mitentscheidungsverfahren erlassen.
Ein Mitgliedstaat kann strengere Schutzmaßnahmen als die von der Gemeinschaft vorgesehenen beibehalten oder ergreifen, sofern sie mit dem Vertrag vereinbar sind und der Europäischen Kommission mitgeteilt werden.
Anmerkungen
- Die europäische Verbraucherschutzorganisation ist die BEUC.
- Der zuständige Kommissar ist David Byrne.
Die Zukunft
Nach dem Entwurf der EU-Verfassung ist Verbraucherschutz eine geteilte Zuständigkeit. EU-Gesetze hätten damit Vorrang vor nationalen Gesetzen.
Links
http://europa.eu.int/comm/dgs/health_consumer/index_de.htm
http://europa.eu.int/comm/consumers/index_de.htm