Gericht erster Instanz der Europäischen Union (EuG)

Durch die Einheitliche Europäische Akte von 1987 wurde dem EG-Gerichtshof in Luxemburg ein nachgeordnetes Gericht zur Seite gestellt, das sich mit weniger wichtigen Rechtssachen befasst, wobei es sich oftmals um Personalangelegenheiten handelt. Berufung gegen seine Urteile kann beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.
Das Gericht erster Instanz, auch EuG abgekürzt, tagt in verschiedenen Kammern.
Der Vertrag von Nizza enthält Regelungen, die die Einrichtung weiterer EU-Fachgerichte ermöglichen.

Die Zukunft

Der Europäische Konvent hat die Umbenennung des Gerichts erster Instanz in „Gericht der EU" vorgeschlagen. Laut EU-Verfassung ist auch die Schaffung weiterer Fachgerichte möglich.

Links

http://curia.eu.int/de/transitpage.htm http://www.europa-digital.de/d......ungelbuch/nochorg/gerichtshof/