Der in Luxemburg angesiedelte Europäische Gerichtshof entscheidet über Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den EU-Verträgen. Ihm obliegt die endgültige Auslegung des EU-Rechts bei Fragen, die sich aus den Verträgen ergeben.
Er befasst sich mit Klagen von Bürgern und Vereinigungen, von Mitgliedstaaten gegen andere Mitgliedstaaten und von Mitgliedstaaten gegen EU-Institutionen.
Der Gerichtshof besteht aus je einem Richter je Mitgliedstaat sowie aus neun Generalanwälten, die die Entscheidungen vorbereiten. Diese unterteilen sich in Kammern.
Da der Gerichtshof nur für Angelegenheiten des ersten Pfeilers (supranationale Fragen) zuständig ist, lautet seine offizielle Bezeichnung „Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften".
Durch den Vertrag von Nizza erhielt der Gerichtshof gewisse Zuständigkeiten im Bereich Justiz und Innneres und kann nunmehr als EU-Gerichtshof bezeichnet werden.
Der Gerichtshof in Luxemburg förderte eine Auslegung der Verträge, die praktisch die größtmögliche Erweiterung der Zuständigkeiten der EU zur Folge hatte.
Im Jahre 1964 entschied er in der Rechtssache Costa vs. Enel, dass das EU-Recht dem nationalen Recht vorgehen muss. 1970 urteilte er in den Rechtssachen Internationale Handelsgesellschaft und Simmenthal, dass das EU-Recht auch gegenüber den Verfassungen der Mitgliedstaaten Vorrang hat.
Die Zukunft
Wenn die Charta der Grundrechte wie im Verfassungsentwurf vorgeschlagen rechtsverbindlichen Charakter erlangt, wird der Gerichtshof zum Gegenspieler des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, da sich dann beide mit Menschenrechtsfragen befassen.
Link
http://curia.eu.int/de/transitpage.htm
http://www.europa-digital.de/d......ungelbuch/nochorg/gerichtshof/