Dänische Ausnahmeregelungen
Dänemark hat verschiedene Ausnahmeregelungen bei den EU-Verträgen:
- Dänemark hat die Kontrolle über den Kauf von Ferien- und Zweitwohnungen durch Ausländer
- Dänemark ist nicht verpflichtet, an der europäischen Einheitswährung, dem Euro, teilzunehmen.
- 2000 entschieden sich die Dänen in einer Volksabstimmung gegen die Einführung des Euros und für die Beibehaltung der dänischen Krone.
- Dänemark ist nicht an die Rechtsvorschriften des EU-Pfeilers der Justiz- und Innenpolitik sowie hinsichtlich der EU-Bürgerschaft gebunden.
In einer Volksabstimmung 1992 lehnte Dänemark den Vertrag von Maastricht ab und sorgte so für internationales Aufsehen und für intensive Diskussionen über die Gestaltung der EU.
Die erfolgreichen Nachverhandlungen und entsprechenden Zusatzprotokolle (spezielle Erklärung auf dem Gipfeltreffen von Edinburgh 1992) garantierten dann die dänischen Ausnahmeregelungen und die so genannten Nichtbeteiligungen („opting-outs“).
Darauf hin wurde der Maastrichter Vertrag von allen Staaten ratifiziert – in Dänemark geschah dies durch eine zweite Volksabstimmung am 18. Mai 1993.
Links
http://www.europa.eu.int/abc/g......vernments/denmark/index_de.htm
http://www.europa-digital.de/laender/dan
Offizielle Homepage: http://www.denmark.dk