Bildungspolitik

(Photo: European Commission)
Die EU hat in diesem Politikbereich nur begrenzte Kompetenzen/Zuständigkeiten. Sie kann zur Bildungsqualität in den Mitgliedsstaaten nur beitragen, etwa durch Aktionsprogramme wie etwa SOKRATES oder LEONARDO.

Solche Anreizmaßnahmen können in der EU mit qualifizierter Mehrheit im Ministerrat in Kombination mit dem Mitentscheidungsverfahren des Europäischen Parlaments getroffen werden (Art. 149 EG-Vertrag). Die Verträge sehen keine Harmonisierung des Bildungssystems der EU-Mitgliedstaaten vor.

Die Zukunft

In der EU-Verfassung ist die Bildungspolitik unter „Bereiche für unterstützende, koordinierende und ergänzende Maßnahmen aufgeführt.

Links

http://www.europa.eu.int/pol/educ/index_de.htm