Diese Klausel ermöglichte es, dass Dänemark in der Volksabstimmung der Einheitlichen Europäischen Akte zustimmte.
Die Klausel wurde auch im Amsterdamer Vertrag beibehalten, jedoch durch eine Entscheidung der Europäischen Kommission sechs Monate später in Frage gestellt. Sie entschied, die dänischen Regelungen hinsichtlich krebserzeugenden Nitraten und Sulfiten nicht zu erlauben.
2003 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Regelungen zu Nitraten beibehalten werde dürfen, da die Europäischen Kommission eine Stellungnahme des Gesundheitsausschusses der EU nicht respektierte. Die besonderen dänischen Umweltschutzstandards hinsichtlich Sulfiten wurden jedoch außer Kraft gesetzt.
Die Klausel ist nun im Artikel 95 des EG-Vertrags verankert und wird in Art. III-65.4 wiederholt.
Anmerkungen
Der Begriff Umwelt-Klausel wird auch im Bereich Handelsabkommen verwendet. Hier sollen Umweltschutz-Bestimmungen dafür sorgen, dass ökologische Kriterien etwa bei der Produktion von Waren eingehalten werden.
Links
http://europa.eu.int/comm/environment/index_de.htm
http://europa.eu.int/pol/env/index_de.htm