Verfahren bei übermäßigem Defizit

Staaten, die den Euro als gemeinsame Währung haben („Euroland“) dürfen nur eine jährliche Neuverschuldung in Höhe von 3 % des Bruttoinlandsproduktes aufweisen. Dies ist im Stabilitäts- und Wachstumspakt geregelt.
Die Europäische Kommission wacht über die Einhaltung und leitet ein Verfahren ein, wenn ein Land diese 3 %-Grenze erreicht oder überschreitet.

Anmerkungen

- 2002 wurde ein Verfahren gegen Irland und Portugal eingeleitet.
- 2003 überschritten Deutschland und Frankreich die 3 %-Grenze, Deutschland wird dies auch im Jahre 2004 vermutlich tun.
- Durch Beschluss des Ministerrats können unter gewissen Bedingungen auch Geldbußen gegen die Staaten verhängt werden.

Links

Siehe auch Konvergenzkriterien.

http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l25020.htm