Finanzielle Vorausschau

(Photo: European Commission)
Die EU beschließt eine finanzielle Vorausschau in einem Mehrjahreszeitraum, in der Obergrenzen für die EU-Ausgaben in verschiedenen Rubriken festgelegt werden. Diese ist Bestandteil des jährlichen Haushaltsverfahrens, das vor der Schätzung der Ausgaben der Institutionen und vor Erstellung des Haushaltsvorentwurfs durch die Europäische Kommission stattfindet.
Sie wird jährlich von der Kommission an die Preisentwicklung und die Entwicklung des BSP der Gemeinschaft angepasst.
Die Finanzielle Vorausschau beruht auf einer interinstitutionellen Vereinbarung zwischen Europäische Kommission, Ministerrat und Europäischem Parlament.

Auf dem EU-Gipfel von Kopenhagen wurde eine neue finanzielle Vorausschau beschlossen, um den Kosten der EU-Erweiterung Rechnung zu tragen. Anschließend wurden die jeweiligen Zahlen in die Beitrittsverträge aufgenommen. Damit wurde das Europäischem Parlament ins Abseits gedrängt und hatte keine Möglichkeit zur Beeinflussung der Ausgaben.
Daraufhin drohte das Parlament zunächst mit einer Verzögerung des Erweiterungsprozesses, erteilte aber letztlich doch seine Zustimmung und setzte eine höhere Obergrenze durch.

Die Zukunft

Laut EU-Verfassung soll die Annahme der finanziellen Vorausschau Eingang in die Verfassung finden.

Links

http://www.europa-digital.de/a......dossier/finanzplan/index.shtml
http://www.europa.eu.int/scadplus/leg/de/cig/g4000f.htm#f1a