Umsetzung von EU-Rechtsakten (Implementation)

EU Commission (Photo: www1.american.edu/dlublin/travel/brussels1.html)
Wenn die EU ein Gesetz/einen Rechtsakt verabschiedet, ist diese nicht direkt wirksam. Vielmehr muss jeder EU-Mitgliedsstaat dies als nationales Gesetz verabschieden, um es rechtskräftig zu machen.

Die meisten Rechtsvorschriften werden von den nationalen Verwaltungen der EU-Mitgliedsstaaten ausgeführt und umgesetzt (implementiert).

Die Europäische Kommission ist ebenfalls bei der Umsetzung und Durchführung der Vorschriften beteiligt. Hierzu werden oft spezielle Komitees eingesetzt. 2002 waren dies ca. 12 Beratungsgremien, mehr als 50 Managementgremien und mehr als 50 Regulationsgremien

Anmerkungen

- 2002 sandte die Europäische Kommission 2.251 „Umsetzungs“-Dokumente zur Information an das Europäische Parlament.
- Die Zuständigkeiten der Europäische Kommission hinsichtlich Durchführung sind in Art. 202 und 211 EGV festgelegt.
- Die Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften durch die Mitgliedsstaaten ist in den Artikeln 10 und 249 EGV geregelt.

Links

Siehe auch Komitologie (Ausschusswesen) und Richtlinien.