Industriepolitik

(Photo: European Commission)
Der Vertrag von Nizza führte im Bereich der Industrie- oder Unternehmenspolitik das Verfahren der qualifizierten Mehrheit im Ministerrat ein.
Die EU darf nationale Regelungen in diesem Politikbereich nicht harmonisieren (Art. 157 EGV), sondern wird nur durch unterstützende Maßnahmen tätig.
Ziel der Industriepolitik ist es u.a., die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stärken.

Die Zukunft

Die EU-Verfassung schlägt vor, dass Industriepolitik einer der Bereiche für Unterstützungsmaßnahmen der EU sein soll und damit nationale Regelungen und Gesetze nicht direkt durch die EU harmonisiert werden können.

Links

http://europa.eu.int/comm/enterprise/index_de.htm