Internationale Abkommen

Latvia signing the Accession Treaty (Photo: European Commission)

Die EU kann internationale Handelsabkommen und andere Übereinkünfte in denjenigen Bereichen abschliessen, in denen sie intern (innerhalb der EU) über rechtliche Kompetenzen verfügt. Für externe Übereinkommen gelten dieselben Regeln wie für die interne Politik. Dieser Grundsatz ist gegenwärtig in Art. 133.6 verankert.
Wenn beispielsweise innenpolitische Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden können, dann kann auch eine internationale Übereinkunft mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden.

Die Zukunft

Der Konvent schlägt vor, dass die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit künftig die übliche Abstimmungsmethode bei internationalen Übereinkünften – darunter teilweise auch im Bereich der Außenpolitik – sein soll.

Links

Siehe auch Abkommen mit Drittstaaten.