Mindestlöhne

(Photo: European Central Bank)
Die Mindestlöhne variieren in der EU und den Beitrittskanditaten zwischen 56 Euro in Bulgarien und 1369 Euro in Luxemburg.

Die Festlegung von Mindestlöhnen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der EU, sondern ist Aufgabe der Mitgliedstaaten:
Viele EU-Mitgliedstaaten haben Mindestlöhne gesetzlich vorgeschrieben. Somit ist es dort illegal, Beschäftigten niedrigere Löhne zu zahlen.
In anderen Mitgliedstaaten werden die Mindestlöhne durch Tarifpartner (Arbeitgeber und Arbeitnehmerorganisationen) ausgehandelt.

Die Zukunft

Die EU-Verfassung sieht vor, dass Sozialpolitik zu einer geteilten Zuständigkeit werden würde. Damit wäre die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten aufgehoben.
Auch andere Artikel der EU-Verfassung sehen Bestimmungen zu Arbeitsbedingungen vor: Zum Beispiel regelt Art. III-18.2 und III-108, dass für gleiche Arbeit auch gleicher Lohn bezahlt werden muss.