Stellungnahme
- EU Parliament in Brussels (Photo: EP)
Englisch: "Opinion", französisch: "avis", wörtlich "Meinung".
Eine Stellungnahme ist kein rechtlich bindender Rechtsakt. Es kann sich beispielsweise um eine Erklärung des Europäischen Parlaments im Anhörungsverfahren, ein internes Arbeitsdokument eines Ausschusses oder eine Erklärung des Ausschusses der Regionen oder des Wirtschafts- und Sozialausschusses handeln.
Weitere mögliche Formen der Stellungnahme sind Erklärungen der Europäischen Kommission zu den Voraussetzungen für die Aufnahme formaler Verhandlungen über die EU-Erweiterung oder Erklärungen des Europäischen Gerichtshofs, des Rechnungshofs oder der Europäischen Zentralbank.
Anmerkungen
Im Gegensatz zu den Empfehlungen, beziehen sich die Stellungnahmen in der Regel auf eine konkret ins Auge gefasste oder geplante EU-Initiative.
Die Zukunft
Die Arbeitsgruppe "Vereinfachung" des Europäischen Konvents schlägt die Beibehaltung der Stellungnahme als Entscheidungsinstrument der EU vor.