Kontrolle
Jedes demokratische Parlaments- und Regierungssystem verfügt über Mittel und Ressourcen der Kontrolle und Gegenmachtbildung (checks and balances). In der EU sind diese Kontrollmechanismen nur schwach ausgeprägt:
- Der offizielle Beauftragte, der beauftragt ist, Beschwerden zu untersuchen, verfügt über kein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht in die Papiere der Kommission.
- Der Europäische Rechnungshof erhält nicht alle Auswertungen und Dokumente, die er für seine Kontrollarbeit benötigt
Der Haushaltsausschuss des Parlaments hat eine sehr kritische Haltung gegenüber der Buchhaltung der EU-Kommission. Diese wurde auch vom Rechnungshof seit einigen Jahren gerügt. Dennoch wurde der die Rechnungsführung über die Jahreshaushalte bislang immer akzeptiert (entlastet). Nach dem
Eurostat Skandal ist es jedoch nicht gesichert, dass die Kommission im Jahr 2004 entlastet wird, was angesichts der Wahl zum
EU-Parlament besondere Bedeutung hat.
Links
Siehe auch
Andreasen,
Buitenen und
Misstrauensantrag.
http://www.europarl.eu.int/comparl/cont/site/default_en.htm