Sicherungsmechanismus

Ein Sicherungsmechanismus gibt einem Staat das Recht, eine Vertragsbestimmung in bestimmten, unvorhergesehenen Situationen erneut zu verhandeln oder aus dieser Vertragsregelung auszusteigen. Die EU-Vereinbarungen mit den zehn neuen EU-Beitrittsstaaten enthalten einen speziellen Sicherungsmechanismus. Hierdurch wird es ermöglicht, einen Teil der Vereinbarung außer kraft zu setzen, wenn das Beitrittsland seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Der Sicherungsmechanismus gegenüber dem Binnenmarkt reicht sehr weit. Ein weiterer existiert im Bereich der Justiz- und Innenpolitik. Diese speziellen Sicherungsmechanismen sind als "Einbahnstraße" konzipiert, die nur durch alte Mitgliedsländer oder die Kommission beantragt werden können. Darüber hinaus existieren allgemeinere Sicherungsmechanismen gegen unvorhergesehene Ereignisse, die durch alte Mitgliedsstaaten wie durch die Beitrittsländer beantragt werden können.