Vertragsänderungen
Gegenwärtig können Veränderungen an den Verträgen der EU nur einstimmig im Rahmen von
zwischenstaatlichen Konferenzen vorgenommen werden. Jedes einzelne Land kann daher Vertragsänderungen blockieren. Entscheidungen im Rahmen von Regierungskonferenzen müssen zudem durch die nationalen Parlamente
ratifiziert werden. Die Ratifikation erfordert in einigen Ländern besondere, qualifizierte Mehrheiten oder
Referenden.
Die Zukunft
Die
EU Verfassung sieht die "Konventionsmethode" für Vertragsänderungen vor. Sowohl einzelne Mitgliedsstaaten, das Europäische Parlament sowie die Kommission wären berechtigt, Vertragsänderungen zu beantragen. Im nächsten Schritt würde der Europäische Rat mit einfacher Mehrheit entscheiden, ob ein Konvent einberufen wird. Dieser Konvent würde durch "allgemeine Zustimmung" entscheiden, ob die beantragte Änderung übernommen wird oder nicht. Übernommene Änderungen müssten dann in allen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden, bevor sie in Kraft treten.
Die Annahme der EU-Verfassung wäre mehr als nur eine Änderung, sondern im Gegenteil ein vollständiger Ersatz für ältere Verträge. Alle älteren Verträge würden außer Kraft gesetzt.
Prinzipiell muss auch die neue EU-Verfassung in allen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden, bevor sie in Kraft treten kann. Dennoch eröffnet eine politische Erklärung, die der Verfassung beigefügt ist, eine andere Möglichkeit: Sollten nicht alle Mitgliedsländer die Verfassung ratifizieren, wird die Verfassung an die Kommission zurückgeleitet, sofern mindestens vier Fünftel der Mitgliedsländer zugestimmt haben. Diejenigen Mitglieder, die auch zwei Jahre nach der ersten Ratifikation der Verfassung nicht zustimmen, könnten dann aus der EU ausgeschlossen werden. Diese politische Erklärung ist in Art. IV-7.4 eingeschlossen, wird aber erst dann gültig, wenn alle Länderregierungen die Verfassung akzeptiert haben.