Regierungskonferenz

Meeting room at the Laeken Summit (Photo: EU Commission)

Die Regierungskonferenz ist ein Entscheidungsgremium der EU. Ihre Beschlüsse müssen von allen Mitgliedstaaten einstimmig getroffen werden.

Eine Änderung der EU-Verträge ist nur möglich, wenn eine Regierungskonferenz unter Teilnahme aller Mitgliedstaaten stattgefunden hat.

Die Ergebnisse der Regierungskonferenz finden Eingang in einen Vertrag, der den Mitgliedstaaten zur Ratifizierung vorgelegt wird. Ein Beispiel ist der Vertrag von Nizza.
Ehe ein Vertrag in Kraft treten kann, muss er entsprechend den verfassungsrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Staates ratifiziert werden.

Die Zukunft

Den Vorstellungen des Europäischen Konvents zufolge soll der Europäische Rat durch einfachen Mehrheitsbeschluss einen Konvent einberufen können, der sich aus Vertretern des Europäischen Parlaments, der nationalen Parlamente, der nationalen Regierungen und der Europäischen Kommission zusammensetzt und Änderungen an der künftigen Verfassung im gegenseitigen Einvernehmen annimmt. Anschließend müssen die Änderungen von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden.

Laut Art. I-24.4 der EU-Verfassung können die Staats- und Regierungschefs in allen Fällen, in denen eigentlich Einstimmigkeit erforderlich ist, eine Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit ohne Ratifizierung beschließen.

Anmerkungen

- Die vom Europäischen Konvents erarbeitete EU-Verfassung wurde am 4. Oktober 2003 den Staats- und Regierungschefs der EU in Rom zu Beginn der Regierungskonferenz überreicht.
- Die drei Beitrittskandidaten Bulgarien, Rumänien und die Türkei nehmen an Regierungskonferenzen als Beobachter teil.

Links

http://european-convention.eu.int/
Englischsprachig: http://www.euobserver.com/?aid=12963