Einstimmigkeit bedeutet Zustimmung aller Teilnehmer.
Diese Abstimmungsmethode wird bei vielen sensiblen Themen der EU-Verträge angewandt.
Die Zukunft
Laut Verfassungsentwurf soll die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit künftig die allgemeine Regel im EU-Rechtsetzungsprozess sein.
Änderungen der Verträge können bis jetzt nur durch einstimmigen Beschluss der Regierungskonferenz vorgenommen werden, sollen aber auf Vorschlag von Giscard d´Estaing und der EU-Kommission künftig mit superqualifizierte Mehrheit beschlossen werden. Dies würde die völlige Abschaffung des Vetorechts bedeuten. Dieser Vorschlag wurde nicht in den Verfassungsentwurf aufgenommen, da der Konvent ihm nicht zustimmte.
Statt dessen beschloss der Konvent, dass sich die Regierungschefs ohne neuerliche Ratifizierung dafür entscheiden können, einen eigentlich einstimmig zu fassenden Beschluss mit qualifizierter Mehrheit zu treffen (siehe Art. I-24.4).
Links
Siehe auch Beschlussfassung im Rat und Vertragsänderungen.