Arbeitszeit
- Working time is limited to 48 hours a week, although there are some exceptions (Photo: Notat)
Diese Regelung wurde 1993 für die gesamte Europäische Union durch qualifizierte Mehrheit getroffen. Ermächtigungsgrundlage hierfür sind Regelungen, die im Rahmen der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) aufgestellt wurden.
Anmerkungen
Im Zusammenhang mit diesen Regelungen existieren auch Richtlinien, die die Teilzeitarbeit betreffen.Links
http://www.europa.eu.int/pol/socio/index_en.htm