Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
In der EU gilt ein Verbot der
Diskriminierung.
Auf der Ebene der gesamten EU wurden Rassismus und Fremdenfeindlichkeit erstmals 1986 in einer “Gemeinsamen Erklärung” der EU-Institutionen geächtet. Mittlerweile ist dieses Prinzip Teil des EG-Vertrages (Art. 13 EGV). Diese Vertragsergänzung wurde im
Vertrag von Nizza vorgenommen.
Anmerkungen
Die EU betreibt eine Agentur in Wien. Diese hat die Aufgabe, das Ausmaß von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in den EU-Mitgliedsstaaten zu dokumentieren und zu schätzen.
Links
http://europa.eu.int/public-se......ns/social_issues/racism_en.htm
http://www.eumc.eu.int/eumc/index.php